Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)

Regelungsgegenstand:
Unterschwellenvergabeordnung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
02. Februar 2017
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Informationstechnik
Zuständiges Bundesressort:
Inneres, Heimat
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 8 Abs. 4 Nr. 16 Buchst. a) § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 2 Nr. 1
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 8 Wahl der Verfahrensart (4) Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn (...) 16. der öffentliche Auftrag ausschließlich vergeben werden soll a) gemäß § 1 Absatz 3 an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder an Unter nehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist, oder (...) § 23 Leistungsbeschreibung (4) Bei der Beschaffung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen. § 43 Zuschlag und Zuschlagskriterien (2) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere: 1. die Qualität, einschließlich des technischen Werts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ihrer Übereinstimmung mit Anforderungen des "Designs für Alle", soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften sowie Vertriebs- und Handelsbedingungen (...)
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A