Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Regelungsgegenstand:
Informationspflichten über geltende Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
18. März 2022
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Informationstechnik, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Gesundheit
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 36 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c), Nr. 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 36 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c), Nr. 3: Nr. 2 c): Reisende über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahren der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit sowie die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung barrierefrei zu informieren und in diesem Rahmen auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinzuweisen, (...) Nr. 3: dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze verpflichtet sind, Einreisende barrierefrei über elektronische Nachrichten über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Rechtsverordnung nach § 8 IfSG bei Feststellung der epidemischen Lage (wechselnd)
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A