Bundesfachstelle Barrierefreiheit

EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)

Regelungsgegenstand:
Regelung zu Fahrgastrechten bei der Schifffahrt
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
30. November 2019
Europarechtliche Grundlage(n):
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, (7), Amtsblatt der Europäischen Union, 17.12.2010, L 334/2
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität
Zuständiges Bundesressort:
Verkehr, Bau, Stadtentwicklung
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 - dieser regelt Barrierefreiheit in (7)
Wortlaut der Vorschrift(en):
Wortlaut der umgesetzten Verordnung: (7) Bei der Entscheidung über die Gestaltung neuer Häfen und Abfertigungsgebäude und bei umfassenden Renovierungsarbeiten sollten die für diese Anlagen zuständigen Organe die Bedürfnisse von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere hinsichtlich der Zugänglichkeit, unter besonderer Beachtung der Anforderungen einer Konzeption für alle Verwendungsarten („Design for all“) berücksichtigen. Beförderer sollten bei der Entscheidung über die Gestaltung neuer und neu überholter Fahrgastschiffe diese Bedürfnisse gemäß der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (5) und der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (6) berücksichtigen.
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A