Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Regelungsgegenstand:
Zivilrecht - Informationspflichten bei Pauschalreisen
Rechtsgebiet:
Zivilrecht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
21. Dezember 2021
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Mobilität, Dienstleistungen
Zuständiges Bundesressort:
Justiz, Verbraucherschutz
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
Art. 250 § 3 Nr. 1 j)
Wortlaut der Vorschrift(en):
Art. 250 § 3 Nr. 1 j): Die Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, und zwar ....... j) die Angabe, ob die Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, sowie auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden, ....
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A