Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)

Regelungsgegenstand:
Betriebserlaubnis Apotheke
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
03. Juni 2021
Europarechtliche Grundlage(n):
Nein
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Gebäude
Zuständiges Bundesressort:
Gesundheit
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
§ 4 Abs. 2a Satz 1 und 2
Wortlaut der Vorschrift(en):
§ 4 Abs. 2a Satz 1 und 2: Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein. Sie muss so gestaltet werden, dass der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt wird und für die in der Offizin ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Patienten und Kunden, genügend Raum bleibt
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A