Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)

Regelungsgegenstand:
Regelung über die die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1
Rechtsgebiet:
Öffentliches Recht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom:
04. November 2020
Europarechtliche Grundlage(n):
Umsetzung der EGRL 36/2005
Themengebiete (Auswahl):
Gesundheit, Kommunikation
Zuständiges Bundesressort:
Arbeit, Soziales
Vorschriften betreffend Barrierefreiheit:
Anlage 1 und 3
Wortlaut der Vorschrift(en):
[auf eine Darstellung wird zwecks Übersichtlichkeit verzichtet und stattdessen auf die einschlägigen Normen verwiesen: http://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/BJNR229510020.html]
Verweise auf weitere Bundesgesetze/ Bundesverordnungen betr. Barrierefreiheit:
Nein
Gesetzeskommentierungen:
N/A
Urteile:
N/A