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KfW-Förderung: Zuschussanträge im Bereich Barrierereduzierung können 2017 nicht mehr gestellt werden

Datum 10.08.2017

Im Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" der KfW werden in 2017 nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz gefördert, Zuschussanträge im Bereich Barrierereduzierung können nicht mehr gestellt werden.

Das Bild zeigt die KfW-Zentrale Frankfurt, Außenaufnahme, Haupthaus. Das Haus hat eine Glasfassade, das KFW-Logo hängt rechts oben in der Ecke des Gebäudes, von dem der obere Teil vor blauem Himmel zu sehen ist. Foto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow KfW-Zentrale Frankfurt, Außenaufnahme, Haupthaus. Foto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow Quelle: © KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden.

Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen. Alternativ zum Zuschuss "Altersgerecht Umbauen" kann auch die Förderung in Form des zinsgünstigen Kredits "Altersgerecht Umbauen“ genutzt werden.

Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der KfW oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 539 9002 (Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr) abrufbar.