Gebärdensprachdolmetscher bald in gesamten Gerichtsverfahren möglich
Datum 28.09.2017
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Darin eingeschlossen ist auch die Ausweitung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern vor Gericht.
Das Gesetz hatte der Bundestag bereits am 22. Juni 2017 beschlossen. Es erlaubt künftig die Live-Übertragung von Gerichtsverfahren. Damit wird das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen gelockert.
Auch speziell für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen bringt das Gesetz Vorteile: Gebärdensprachdolmetscher/-in können bald im gesamten gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen werden. Für die betroffenen Personen entstehen keine Kosten. Die neuen Bestimmungen zu den Gebärdensprachdolmetschern sollen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, alle anderen Änderungen allerdings erst sechs Monate später.
Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal im Rundfunk
In besonderen Fällen kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Auch werden für Journalisten Tonübertragungen in Medienarbeitsräume möglich - dies war vor allem beim Münchener NSU-Prozess gefordert worden. Zudem können, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt, Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken genehmigt werden.
Ob jeweils die Übertragung bzw. Aufzeichnung erlaubt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidungen werden allerdings nicht anfechtbar sein, um Verzögerungen der Verfahren zu vermeiden.