Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Bundesteilhabepreis 2025: "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“

Zum sechsten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und
Arbeit“

Thema 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.

Das Thema des sechsten Bundesteilhabepreises lautet „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 liegt deshalb auf dem Zusammenspiel von:

  • aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Participation)
    bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung
  • Zugänglichkeit (Accessibility) zu digitalen Technologien
  • Nutzbarkeit (Usability) mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.

Das Ziel ist, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, deren Familien sowie Erwachsene einschließlich Seniorinnen und Senioren.

Was wird gesucht?

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösungen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Dies können unter anderem sein:

  • Alltagstaugliche barrierefreie Lösungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen
  • Barrierefreie Apps und weitere unterstützende digitale Technologien einschließlich barrierefreier Tools
  • Lösungen zur Digitalisierung in den Themenbereichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen
  • Innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz
  • und andere mehr…

Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem guten Beispiel aus der Praxis oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungsstart: 18. September 2024
Abgabeschluss: 20. Dezember 2024

Bewertungskriterien

Mehr Informationen dazu, wie die eingereichten Projekte bewertet werden, lesen Sie hier: Bewertungskriterien.

Bewerbungsunterlagen

Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und alles, was Sie zu Ihrer Bewerbung wissen müssen: Bewerbung.

Was erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger?

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Als Preisträger*in können Sie die Auszeichnung „Bundesteilhabepreis 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ werbewirksam nutzen.

Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet.

Ihr gutes Beispiel aus der Praxis, Modellprojekt, konkretes Konzept oder Ihre Strategie kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung mit anderen Fachleuten und Akteur*innen.

Wer ist die Fachjury?

Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.

Was ist ein inklusiver Sozialraum und warum ist er erforderlich?

Mehr dazu lesen Sie hier: FAQ.

Der Bundesteilhabepreis wird unterstützt von:

Die drei Logos des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetag und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds

Weiterführende Links:

Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: