Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Notdienst für gehörlose Menschen: Rund um die Uhr Erreichbarkeit

Datum 25.07.2017

Die Bundesregierung ermöglicht gehörlosen Menschen künftig einen Zugang zum 24 Stunden Telefonvermittlungsdienst.

Notrufe oder andere Telefonate waren für gehörlose Menschen bisher nur zwischen 8 und 23 Uhr möglich. Durch die Anpassung des Telekommunikationsgesetzes haben gehörlose Menschen künftig die Möglichkeit, den Telefonvermittlungsdienst Tess, der eine barrierefreie Kommunikation ermöglicht, rund um die Uhr zu nutzen.
Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung barrierefreier Kommunikation, der es gehörlosen Menschen ermöglicht, an der Gesellschaft ohne Kommunikationsbarrieren teilzuhaben. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, testete gemeinsam mit Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries den Telefondienst. Bentele begrüßte ausdrücklich das Engagement für die Erweiterung des Vermittlungsdienstes.

Keinen Zugang zu einem barrierefreien Notrufsystem zu haben, bedeutete für die Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung bisher, dass für sie in Notsituationen schnell Lebensgefahr bestanden hat, etwa bei Unfällen auf einsamen Landstraßen oder bei nächtlichen Stürzen zu Hause. Denn die Simultandolmetschung in Gebärdensprache gab es nur zu festgelegten Zeiten. Ich bin sehr froh, dass dieser Vermittlungsdienst endlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen wird, sagte Bentele.

Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 die auf Initiative von Bundeswirtschaftsministerin Zypries eingebrachte Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Sie ist bereits in Kraft getreten.
Die Bundesnetzagentur wird die Änderung nun im Rahmen ihrer Zuständigkeit umsetzen und für die gesetzeskonforme Bereitstellung des Dienstes sorgen.