Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors müssen in Zukunft EU-weit barrierefrei sein

Datum 02.12.2016

Alle Behörden in der EU müssen für einen barrierefreien Zugang zu ihren Webseiten und Apps sorgen, insbesondere für blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen. Das gilt für Verwaltungen ebenso wie beispielsweise für Krankenhäuser und die Polizei. Darauf einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bereits Ende Oktober. Der Text wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Danach müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten die Regelungen innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Der Richtlinie sieht vor, dass für Bilder in Online-Angeboten alternativ Textbausteine verfügbar sein müssen oder Webseiten ohne Maus durchblättert werden können. Neu ist, dass auch Apps barrierefrei sein müssen, ebenso die behördeninternen Intranets. Von der Richtlinie ausgenommen sind Inhalte von Dritten, zum Beispiel aus den Sozialen Medien.

Etwa 80 Millionen Menschen in der EU sind von einer Behinderung betroffen. Im Zuge des demografischen Wandels wird sich diese Zahl in den kommenden Jahren stetig erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.