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Regelungslücke für Personenverkehrsdienstleistungen bei Umsetzung des European Accessibility Acts?

Datum 01.02.2021

Auf eine mögliche Regelungslücke für Personenverkehrsdienstleistungen bei der Umsetzung des European Accessibility Acts (EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht weisen die kobinet-nachrichten in einem Artikel hin. Der Artikel erschien am Vorabend der ersten Lesung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Deutschen Bundestag.

Danach reklamiere das Bundesverkehrsministerium für sich die Umsetzung aller Regelungen zu Personenverkehrsdienstleistungen, also auch solcher, die Teil des European Accessibility Acts sind. Der Gesetzentwurf zum PBefG beinhalte jedoch keinerlei Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen der privatwirtschaftlich agierenden sogenannten Bedarfsverkehre. Das sind On-Demand-Verkehre, die nicht liniengebunden sind und auf Abruf, in der Regel per App, von Kundinnen und Kunden bestellt werden können. Gleichzeitig zitieren die kobinet-nachrichten ein Schreiben von Bundesminister Scheuer, in dem er mitteilt, zunächst die Umsetzung des EAA abwarten zu wollen. Nach Einschätzung der kobinet-nachrichten sei dies eine „Nebelkerze“, da sich in Wirklichkeit damit eine Regelunglücke bei der Umsetzung des EAA in deutsches Recht auftue.

Den ganzen Artikel der kobinet-nachrichten können Sie hier nachlesen: https://kobinet-nachrichten.org/2021/01/28/nebelkerzen-zur-novellierung-des-personenbefoerderungsrechts/