Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät die Bundesverwaltung zur barrierefreien Kommunikation

Datum 03.12.2016

Am 3. Dezember 2016 sind die Novellierungen der Kommunikationshilfenverordnung und der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung in Kraft getreten.

Beide Verordnungen legen fest, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die Bundesverwaltung dabei berät und unterstützt, Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung geeignete Kommunikationshilfen kostenfrei bereitzustellen und blinden Menschen und Menschen mit anderen Sehbehinderungen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen.

Zur Bundesverwaltung gehören Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beliehene und sonstige Bundesorgane, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Die Novellierungen waren notwendig geworden, weil das zu Grunde liegende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Sommer geändert worden ist (Gesetz vom 19. Juli 2016, BGBl. I Seite 1757). Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite Rechtliche Grundlagen.