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Deutscher Behindertenrat fordert Verpflichtung für die Privatwirtschaft

Datum 30.11.2016

Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember lud der Deutsche Behindertenrat ein, um über das Thema „Barrierefreiheit ist Menschenrecht“ zu diskutieren. Nach Auffassung des Deutschen Behindertenrates zeigt das Beispiel Österreich: auch die Privatwirtschaft kann zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Mehrere Personen sitzen auf einem Podium vor einer Leinwand. Davor sieht man viele Zuhörere, teilweise im Rollstuhl sitzend. Podiumsdiskussion "Barrierefreiheit ist Menschenrecht" Podiumsdiskussion der Veranstaltung "Barrierefreiheit ist Menschenrecht" des Deutschen Behindertenrates. Quelle: © Heidi Scherm

Die Politik darf sich beim Thema Barrierefreiheit nicht weiterhin auf Freiwilligkeit verlassen. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das auch private Rechtsträger, die Güter und Dienstleistungen anbieten, einbezieht,

forderte Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland auf der Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird die Privatwirtschaft nicht ausdrücklich zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Schadenersatz bei Diskriminierung

Anders als Deutschland ist das Nachbarland Österreich mit der Umsetzung, die Privatwirtschaft mit in die Verantwortung zu nehmen, einen Schritt weiter. Seit zehn Jahren ist dort das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BgStG) in Kraft. Es sieht Diskriminierungsschutz im täglichen Leben vor und bezieht neben der Bundesverwaltung auch private Rechtsträger, die Güter und Dienstleistungen anbieten, ein. Fühlen sich Betroffene diskriminiert, können sie dies rechtlich geltend machen: Stellt ein Zivilgericht eine Diskriminierung fest, steht ein Schadenersatz zu. Zuvor muss ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministerium durchgeführt werden.

Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Schlichtungsverfahren erfolgreich zur Einigung genutzt wird, erklärte Dr. Hansjörg Hofer vom österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. In zehn Jahren konnten gut 1.831 Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden, 45 Prozemt davon endeten mit einer Einigung.

Hintergrund

Neben den Forderungen des Deutschen Behindertenrates wurde auf der Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen auch der Staffelstab für das kommende Jahr übergeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe übernimmt für 2017 den Vorsitz des Deutschen Behindertenrates. Er repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der jedes Jahr am 3. Dezember begangen wird. Er soll auf die Probleme von Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern.