Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Bereich der Barrierefreiheit sowie aus der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Das Bundesgesetzblatt soll barrierefrei werden

Datum 02.01.2019

Das Bundesjustizministerium plant, das Bundesgesetzblatt bis zum Jahr 2022 barrierefrei zu gestalten. Justizministerin Katarina Barley sagte der F.A.Z., dass Gesetze und Verordnungen künftig uneingeschränkt digital verkündet werden sollen. Die neue Online-Plattform soll dann auch barrierefrei sein.

Aktuell ist die digitale Fassung des Bundesgesetzblattes nur eingeschränkt nutzbar, gerade hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung. Schon seit längerem beschweren sich deshalb blinde Menschen und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, da sie das Bundesgesetzblatt nicht barrierefrei nutzen können.

Gesetze barrierefrei im Internet

Barrierefrei nutzbar ist bereits die nicht-amtliche Sammlung www.gesetze-im-internet.de, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben wird. Sie gibt den jeweils aktuellen Gesetzesstand wieder. Ältere Gesetzesfassungen fehlen jedoch. Ebensowenig sind dort internationale Verträge veröffentlicht, die als Bundesgesetze beschlossen werden müssen, um in Deutschland Geltung zu erlangen – wie zum Beispiel das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Der Bund stellt diese Inhalte offiziell nur über das Bundesgesetzblatt zur Verfügung.

Bisher keine Pflicht zur Barrierefreiheit

Im Juli 2018 hatte der Deutsche Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Von dieser Vorschrift zur Barrierefreiheit dürfte die derzeitige Online-Version des Bundesgesetzblattes allerdings nicht umfasst sein.

Hintergrund

Das Bundesgesetzblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Alle Gesetze auf Bundesebene müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst dann ist das Gesetz geltendes Recht.
Der Bund ist am Bundesanzeiger Verlag, der das Bundesgesetzblatt veröffentlicht, inzwischen nicht mehr beteiligt. Der Verlag gehört seit 2006 zur DuMont Mediengruppe.