Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Mehr Bundesländer fordern Barrierefrei-Konzept

Datum 19.01.2023

Seit dem 1. Dezember 2022 sind in Mecklenburg-Vorpommern Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der Bauvorlagenverordnung festgeschrieben. Somit fordern nun schon sieben Bundesländer Anforderungen wie ein sogenanntes Barrierefrei-Konzept oder einen Nachweis zur Barrierefreiheit als Teil des Baugenehmigungsverfahrens: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dies hat die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Anfang Januar in ihrem Newsletter „bfb barrierefrei bauen“ berichtet.

Auch auf Bundesebene gibt es bereits eine solche Regelung: Für Bauvorhaben des Bundes sind Barrierefrei-Konzept und -Nachweis nach dem „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ schon seit längerer Zeit vorgeschrieben.

Diese Neuregelungen auf Landesebene bedeuten einen weiteren Schritt nach vorn, was die Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit angeht. Denn auf diese Weise wird die Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant, mit fortschreitender Planung detaillierter dargestellt und ist ebenso für die Genehmigungsbehörden nachvollziehbar zu überprüfen.