Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Unterlagen zur barrierefreien Sozialwahl 2017 anfordern

Datum 25.04.2017

Bei den gesetzlichen Sozialversicherungen finden in diesem Jahr wieder die Sozialwahlen statt.

Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner im Gegensatz zur privaten Versicherung ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreter in diese Parlamente. Hier vertreten Versicherte die Interessen von Versicherten.

Die Durchführung der Wahl ist für Blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei. Es wurden Stimmzettelschablonen und eine dazugehörige CD zum Umgang mit den Schablonen produziert.

Wer die barrierefreien Materialien benötigt, muss diese bei seiner Versicherung zusätzlich zu den automatisch versendeten Unterlagen zur Sozialwahl anfordern. Die Wahlunterlagen gehen den Wählern Ende April diesen Jahres postalisch zu. Das Fristende für die Wahl ist der 31. Mai 2017.