Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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2. Juni 2022: Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 2. Juni 2022 veranstaltete die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gemeinsam mit dem DIN und Bitkom die hybride Konferenz "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele". Zielgruppe der Veranstaltung waren Vertreter der Wirtschaft, der Normung und weitere Stakeholder, die für die Umsetzung des BFSG Verantwortung tragen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.

Das Gesetz und die entsprechenden Normen werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Barrierefreiheit leisten und damit unmittelbare Auswirkungen auf die insbesondere digitale Teilhabe aller Menschen haben. Aber wie funktioniert die Umsetzung? Das wurde auf der Konferenz erörtert.

Rückblick

Den Rückblick zur Veranstaltung lesen Sie hier: Rückblick zur Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Weiterführende Informationen: