Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Newsletter 3/2021

Vergleich barrierefreier Videokonferenz-Tools, neue Version der EN 301 549, neuer PAC und Umfrage der EU zur digitalen Barrierefreiheit

23. September 2021

Liebe Leser*innen,

Videokonferenzen gehören weiterhin zu unserem Arbeitsalltag. Wir haben daher einen tabellarischen Vergleich der Barrierefreiheit von Videokonferenz-Programmen veröffentlicht. - Im Bereich digitale Barrierefreiheit gibt es einige Updates: Eine neue Version der EN 301 549 wurde im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und somit für öffentliche Stellen des Bundes gültig. Außerdem gibt es eine neue Version des PDF Accessibility Checkers! - Wie bewerten Sie die Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in Deutschland? Ihre Meinung können Sie jetzt gegenüber der EU äußern: Die Europäische Kommission hat dazu eine Umfrage gestartet.

Vergleich der Barrierefreiheit von Videokonferenz-Programmen

Wie barrierefrei sind die verschiedenen Videokonferenz-Programme? Die Bundesfachstelle hat in tabellarischer Form einen Überblick über die Barrierefreiheit dieser Konferenz-Tools veröffentlicht. Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand der gängigen Videokonferenz-Programme hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und bietet die Möglichkeit zum direkten Vergleich. Verglichen werden die Programme Adobe Connect, BigBlueButton, Cisco Webex, Google Meet, GoToMeeting, Jitsi Meet, Microsoft Teams, Skype und Zoom.
Viele weitere Hinweise zur Organisation und Durchführung von barrierefreien Webkonferenzen finden Sie weiterhin im Bereich Praxishilfen.

Neue Version der EN 301 549 für öffentliche Stellen des Bundes gültig

Am 12. August 2021 hat die Europäische Kommission die EN 301 549 in der Version 3.2.1 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist für öffentliche Stellen des Bundes seitdem diese neue Version maßgeblich für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, nicht mehr die Version 2.1.2 (2018-08). Damit die Behörden genug Zeit haben für die Umsetzung der neuen Vorgaben, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 12. Februar 2022. Eine Übersetzung in deutsche Sprache ist zurzeit in Arbeit.

Artikel "Neue Version der EN 301 549 gilt für Behörden"

Neue Version des PAC

Der PDF Accessibility Checker (kurz: PAC) ist ein Tool, das bei der Überprüfung von PDF-Dateien auf Barrierefreiheit unterstützt. Im August wurde der neue "PAC 2021" veröffentlicht. Das Programm ist der Nachfolger vom PAC 3. Neu ist: Die neue Version des PAC wird nicht wie bisher von der schweizerischen Stiftung „Zugang für alle“ herausgegeben, sondern von der PDF/UA Foundation. Neu ist auch: Der neue PAC kann nicht nur die PDF/UA-Konformität von PDF-Dateien überprüfen, sondern auch die WCAG-Konformität. Nach Angaben der PDF/UA Foundation unterstützt der PAC 2021 das Prüfen gemäß Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA. Hierfür enthält der aktuelle PAC auch eine Farbkontrastprüfung.
Wie bisher ist zu berücksichtigen, dass das Programm nur die maschinell prüfbaren Punkte testen kann - daher ist eine zusätzliche Sichtprüfung mit einem Screenreader notwendig. Für einen ersten Eindruck hilfreich ist auch die Screenreader-Vorschau, die der PAC weiterhin enthält.
Der PDF Accessibility Checker ist kostenfrei nutzbar (allerdings ist er nur mit Windows kompatibel).

PDF/UA Foundation: PAC 2021

Umfrage der EU zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen im Internet

Die Europäische Kommission hat eine Umfrage gestartet, mit der sie die Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie (Richtlinie 2016/2102) in den EU-Mitgliedsstaaten überprüfen will. Mit diesen Erkenntnissen soll die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen überarbeitet werden. Bis zum 25. Oktober 2021 können Interessierte an der Umfrage teilnehmen.
Auch eine Version der Umfrage in einfacher Sprache gibt es - diese enthält allerdings nur einen Bruchteil der Fragen.
Hinweis: Um an der Umfrage teilnehmen zu können, ist eine kurze Registrierung erforderlich ("EU Login").

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen - und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit