Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Interview mit Susanne Tyll, selbstständige Beraterin und Sprecherin Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW

Wer seinen Wohnraum barrierefrei umbauen möchte, erhält Unterstützung bei Wohnberatungsstellen. Als langjährige Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW und selbständige Beraterin hat Susanne Tyll viel Erfahrung zu den Themen barrierefrei Wohnen und Wohnberatung. Im Gespräch erzählt sie uns, was sich ändern muss, damit mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden kann und was dafür auf politischer Ebene getan werden muss.

Frau Tyll, aus Ihrer Erfahrung, wo sehen Sie die größten Hürden bei der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum in Neubauten und Abbau von Barrieren im Bestand?

Susanne Tyll:

Wir brauchen nicht nur bei Fachleuten, sondern auch bei Politik und Verwaltung noch mal deutlich mehr das Bewusstsein, dass Barrierefreiheit für alle Menschen gut ist, und dass ungeheure Kosten auch für die öffentliche Hand gespart werden, wenn direkt barrierefrei gebaut wird und nicht im Nachhinein angepasst werden muss. Wichtig ist zudem der Wille, dass viel mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird, der auch bezahlbar ist.

Die Wohnung hat eine zentrale Bedeutung für Selbständigkeit, Alltagsgestaltung, Bequemlichkeit und Lebensqualität. Das betrifft auch zunehmend mehr Menschen bei der Arbeit durch Homeoffice. Eine wichtige Voraussetzung für Lebenszufriedenheit und damit auch für eine geringere Krankheitsrate ist durch Wohnzufriedenheit zu erreichen. Wohnberatung und die dadurch mögliche Anpassung der Wohnung an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse steigern erwiesenermaßen die Zufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation. Durch Wohnberatung und Wohnungsanpassung können Pflege hinausgezögert oder vermieden, Heimeinzug zeitlich nach hinten verschoben oder auch vermieden werden und die Selbständigkeit länger erhalten bleiben. Die Kosten der öffentlichen Hand verringern sich durch verzögertes Einsetzen der Pflege, späteren Umzug ins Heim. Durch verhinderte Stürze entstehen weniger Krankheitskosten. Günstige bzw. individuell angepasste Wohnbedingungen können einzelne biologische-physiologische Verluste (im Alter) ausgleichen. Für viele Menschen ist das Leitbild für Wohnen nicht nur im Alter und bei Mobilitätseinschränkungen: „Weiterleben wie bisher bzw. in der bisherigen Wohnumgebung“.

Barrierefreiheit müsste an Schulen, Hochschulen und im Handwerk als Pflichtthema vermittelt werden und klar sein, dass jede Barriere weniger bzw. Barrierefreiheit eine Lebensqualitäts- und Wohnwertsteigerung bedeuten. Die Architektur-Studierenden müssen nach wie vor in Deutschland, außer an einer einzigen Hochschule, Nichts zum Thema Barrierefreiheit lernen. Sie können es tun, aber es ist keine Pflicht. Auch durch das Handwerk werden leider noch häufig Treppen, Rampen, Türen, Türschwellen, Handläufe, Bäder u.v.m. ein- und umgebaut, die mit Barrierefreiheit nichts zu tun haben – sogar auch bei Wohnraum von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das ist „rausgeworfenes“ Geld.

Für den Abbau von Barrieren im Bestand brauchen wir deutschlandweit ein flächendeckendes Angebot öffentlich finanzierter Wohnberatungsstellen, die professionell, unabhängig und für die Bürger*innen kostenlos arbeiten. Die Wohnberater*innen prüfen bei Hausbesuchen, wie die möglichst optimale Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse der jeweiligen Menschen und die entsprechende Finanzierung aussehen. Dies kann präventiv oder reaktiv erfolgen. Ziel ist es immer, den Vorstellungen und Wünschen der Ratsuchenden zu entsprechen. Die meisten Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben, von den über 65-jährigen wohnen aktuell 93 % in Wohnungen oder Häusern zur Miete oder im Eigentum. Von den über 90-jährigen sind es noch 75 %. Viele müssen das auch, weil es kaum bezahlbare und barrierefreie Wohnungen bzw. solche mit weniger Barrieren gibt. Durch Wohnberatung kann die selbstbestimmte Lebensführung in der vertrauten Wohnung durch möglichst optimale Anpassung an die individuellen Bedürfnisse erhalten bleiben.

Mit welchen Fragen kommen die Menschen zu den Wohnberatungsstellen in der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW?

Susanne Tyll:

Mit welchen nicht…? – Fragen sind beispielsweise: Was kann ich in meiner Wohnung verändern, damit ich darin alt werden kann? Was kann ich verändern, damit ich in meiner Wohnung wieder zurechtkomme? Können Sie mir eine barrierefreie Wohnung besorgen? Wie soll ich das alles bezahlen?

Oder: Wie komme ich die drei Stufen aus dem Haus; ich habe einen Aufzug im Haus, aber die Stufen davor schaffe ich nicht; die Rampe vor meinem Haus ist zu steil; ich habe Stufen zu Balkon oder Terrasse - und die Tür ist auch zu schmal; ich komme über die 2 cm-Schwelle nicht hinweg; ich bekomme die Tür nicht auf, sie geht zu schwer; ich komme nicht an den hohen Fenstergriff; ich komme nicht an Knopf für meine Heizung; ich habe Stufen vor dem Bad; die Tür zum Bad ist zu eng; ich komme nicht in die Wanne oder Dusche; die Wände an der Toilette sind nicht stabil genug für vernünftigen Haltegriffe, und außerdem ist die Toilette zu tief; das Bad ist so eng, aber ich brauche Hilfe; die haben mir eine Dusche eingebaut, aber nun bleibe ich immer mit meinem Rollator an der 2 cm hohen Kante (oder der festen Spritzwand) hängen; ich komme nicht nach oben ins Schlafzimmer; ich komme nicht in den Keller zu meinen Vorräten oder an die Waschmaschine; mein Vermieter will oder kann mir nicht helfen; ich komme nicht über die Bordsteinkante vor meinem Haus… – Oder auch: Ich wäre gerne selbständiger, aber für alles brauche ich Hilfe - und das ist ja teuer, können Sie mir helfen?!!!

Die Wohnberatungsstellen beraten zu Unfallgefahren, Hilfsmitteleinsatz, Einrichtungsveränderungen, Raumumnutzungen, baulichen Veränderungen, Finanzierungsfragen und vielem mehr.

Sie sind in Nordrhein-Westfalen tätig. Die Landesbauordnungen sind je nach Bundesland unterschiedlich und fordern unterschiedlich strenge Maßgaben für barrierefreien Wohnraum. Inwiefern sollte Ihrer Meinung nach die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geändert werden?

Susanne Tyll:

Barrierefreiheit darf nicht nur wie in § 49 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens formuliert im erforderlichen Umfang, sondern muss grundsätzlich gelten.

Bei guter Planung (keine Schubladengrundrisse) und bei zum Thema Barrierefreiheit qualifizierter Architekt*innen sollte es kein Problem geben, barrierefreie Grundrisslösungen zu erstellen, die zudem noch rollstuhlgerecht sind. Rollstuhlgerechte Wohnungen sehen nicht anders aus als andere Wohnungen, sind nur etwas größer.

In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass von den 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 24. Juni 2020) nur 257.541 (3 %) mit dieser Behinderung geboren werden. 97% der Menschen mit Schwerbehinderung erwerben diese im Laufe ihres Lebens durch Krankheit, Unfall, Berufskrankheit etc.

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Wohnungen als Lebensort, sondern auch als Arbeitsort und somit die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen. Die sich aufgrund der Digitalisierung einerseits und der Pandemie andererseits zunehmend entwickelnde Telearbeit (Homeoffice) von Arbeitnehmer*innen macht die zwingende Verbindlichkeit von Barrierefreiheit der Neubauwohnungen in der Landesbauordnung zusätzlich notwendig.

Grundsätzlich muss gelten, dass

  1. Wohnungsneubauten immer barrierefrei, das heißt für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar zu errichten sind;
  2. neu errichtete öffentlich zugängliche Gebäude durchgehend barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar zu bauen sind, ohne Ausnahmen und ohne Einschränkungen;
  3. DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen in vollem Umfang einzuhalten sind, und
  4. Überwachungsmechanismen plus wirksamer Sanktionen bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit einzuführen sind.

Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ist hier noch an vielen Stellen zu verbessern. 

Was muss sich im Quartier ändern, damit dort mehr barrierefreier Wohnraum entstehen kann?

Susanne Tyll:

Auch im Quartier brauchen wir nicht nur bei Fachleuten, sondern auch bei Politik und Verwaltung deutlich mehr das Bewusstsein, dass Barrierefreiheit für alle Menschen gut ist, und dass ungeheure Kosten auch für die öffentliche Hand gespart werden, wenn direkt barrierefrei gebaut wird und nicht im Nachhinein angepasst werden muss. Wichtig ist zudem der Wille, dass viel mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird, der auch bezahlbar ist.

Wirkliche Beteiligung von Bürger*innen im Quartier wäre zudem sicher hilfreich, um bedarfs- und bedürfnisgerecht zu bauen. Gemeint ist, dass auch die Menschen angesprochen und gefragt werden, die in den Quartieren leben, diesen Wohnraum benötigen, sich aber aus unterschiedlichen Gründen an politischen Prozessen nicht beteiligen (können).

Gut zusammenarbeitende Netzwerke leisten in den Quartieren häufig wertvolle Arbeit - auch für diese Prozesse.

Neben dem barrierefreien Wohnraum ist auch ein barrierefreies Umfeld erforderlich. Wie könnte erreicht werden, dass neben der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum auch die Infrastruktur barrierefrei wird – also u.a. auch der öffentliche Raum?

Susanne Tyll:

Ein Weg zu weniger Barrieren im Umfeld sind Quartiersbegehungen mit den jeweiligen Bewohner*innen, um Bedarfe und Bedürfnisse festzustellen und zu überlegen, wie die Maßnahmen ggf. umgesetzt werden können. Das geht nur Schritt für Schritt.

Viele Anforderungen an den Abbau von Barrieren bzw. die Barrierefreiheit öffentlicher Räume sind generationenübergreifend. Die barrierearme Gestaltung öffentlicher Räume kann jedoch die Nutzung bestimmter Bereiche für die eine Gruppe erleichtern, aber gleichzeitig für andere Menschen erschweren (beispielsweise durch unterschiedliche Anforderungen von Menschen mit Mobilitäts- und Sehbeeinträchtigungen). Neben den üblichen Aspekten, die im barrierearmen Bauen berücksichtigt werden, sollten auch spezifische Einschränkungen (nicht nur) älterer Menschen bei der Gestaltung öffentlicher Räume beachtet werden. Beispiele hierfür sind: langsamere Bewegungsabläufe, verzögerte Reaktionen, eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen (Sehen und Hören), Orientierungsschwierigkeiten, eine geringere physische Belastbarkeit, Blasenschwäche oder Demenz. Daraus ergeben sich neben Vermeidung von Angsträumen, der Anpassung des Öffentlichen Nahverkehrs sowie verständlichen und gut sichtbaren Orientierungssystemen u. a. folgende weitere Anforderungen an ein barrierearmes Wohnquartier für alle:

  1. Passende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, die zum Hinsetzen einladen: also ausreichend hoch, Sitzfläche nicht zu tief und gerade (nicht nach hinten abgeschrägt), Armlehnen. Solche Sitzgelegenheiten sollten dort aufgestellt werden, wo es für die Zielgruppen sinnvoll sind.
  2. Öffentlich nutzbare Toiletten: Es ist notwendig, vorhandene Toiletten in (öffentlichen) Gebäuden und z.B. auch auf Friedhöfen auch für die Öffentlichkeit zu öffnen und das an den jeweiligen Gebäuden auch deutlich kenntlich zu machen, damit das Benutzen der Toilette nicht erfragt werden muss. Viele ältere Menschen trinken schon Stunden bevor sie das Haus verlassen nichts mehr, weil sie im öffentlichen Raum keine Toilette kennen, die sie problemlos nutzen können.
  3. ausreichend lange Ampelphasen für alle
  4. Qualifizierung „öffentlicher Akteur*innen“ (Post, Polizei, ÖPNV-Bedienstete, Einzelhandel, Mitarbeitende in Banken) im Umgang mit Menschen mit Demenz
  5. Der öffentliche Raum ist der Ort für soziale Kontakte. Ein lebendiges Quartier braucht öffentlichen Raum, der als Treffpunkt dient, zur Beschäftigung und zur Bewegung einlädt und das nachbarschaftliche Zusammenleben fördert.

Die Wohnumgebung muss den Bedürfnissen ihrer jeweiligen Bewohner*innen entsprechen. Viele Anforderungen Älterer können Maßstab für alle sein: weniger Barrieren bedeuten mehr Komfort für alle Menschen. Ältere bewegen sich viel zu Fuß, mit Fahrrad, teilweise mit Gehhilfen oder Rollator. Das direkte Wohnumfeld gewinnt an Bedeutung, weil der Bewegungsradius oft kleinräumiger wird. Auch Jüngere z.B. mit Kinderwagen oder schweren Einkaufstaschen tun sich schwer, wenn Barrieren auftauchen. Die Wohnumgebung ist mit entscheidend für alltägliche Routinen: Rituale, Kontaktaufnahme, allgemeine Versorgung, Sicherheitsgefühl, Bewegungsmöglichkeiten und somit Gesundheitsprävention, Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit. Notwendig ist es, neue barrierefreie Angebote in der nahen Umgebung zu installieren und vorhandene zu halten.

Das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" war letztes Jahr bereits zum 1. Juni 2021 ausgeschöpft. Diese Situation ist seit Jahren gleich. Für das Jahr 2022 gibt es jedoch bisher (entsprechend des Entwurfs für den Bundeshaushalt) noch gar keine KfW-Förderung. Was für weitere Fördermöglichkeiten gibt es für Menschen, die in ihrer Wohnung Barrieren abbauen möchten?

Susanne Tyll:

Bedauerlicherweise wurde die Zuschussförderung „Altersgerecht umbauen“ eingestellt. Sie war sehr gut angenommen und auch für alle wichtig, die ihre Wohnungen oder Häuser energieeffizienter gestalten wollen. Denn die meisten Menschen „fassen“ ihre Wohnung nur einmal an, d.h. wenn es das Interesse gibt, die Wohnung an die Bedürfnisse anzupassen, wäre es hilfreich, sich möglichst zu allen Aspekten beraten zu lassen und entsprechende Unterstützung zu bekommen. Die Wohnberatungsstellen beraten auch zu allen Fragen der Finanzierung, die u.a. von der persönlichen Situation (Pflegegrad, Schwerbehinderung), von der Ursache der Einschränkung (Unfall, Arbeitsunfall), von der finanziellen Situation, aber auch davon abhängig ist, ob die Ratsuchenden Mieter*innen oder Eigentümer*innen sind. Zudem gibt es unterschiedliche Landesförderungen, in Nordrhein-Westfalen (NRW) auch präventiv, allerdings einkommensabhängig. Grundsätzlich gilt: Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderzusage da ist. Und bei Baumaßnahmen wird das Einverständnis des/der Eigentümer*in bzw. der Eigentümer*innengemeinschaft benötigt. In NRW, dem Musterland der Wohnberatung, gibt es fast flächendeckend professionelle Wohnberatungsstellen, die kostenlos und unabhängig auch zu diesen Fragen beraten.

Aus der Studie „Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ des Instituts Wohnen und Umwelt geht hervor, dass nur 4 Prozent der befragten Antragsteller dieses KfW-Förderprogramms eine Beratung durch Wohnberatungsstellen in Anspruch genommen haben. 60 Prozent hingegen ließen sich durch Handwerker beraten. Wie könnte das Angebot der Wohnberatung bekannter werden bei den Menschen, die barrierefreien Wohnraum benötigen?

Susanne Tyll:

Interessant wäre zu erfahren, wo welche Inanspruchnahme der Wohnberatungsstellen erfolgt ist. In NRW gibt es, wie gesagt, ein fast flächendeckendes Beratungsnetz. In den anderen Bundesländern sieht es leider viel schwieriger aus: teilweise gibt es ehrenamtliche Beratung, teilweise auch nur wenige Wohnberatungsstellen. Hinzu kommt, dass das Handwerk nachvollziehbarerweise interessengeleitet berät. Beratungen zu Hilfsmitteln oder Ausstattungsänderungen spielen eine untergeordnete Rolle, sind aber für viele Ratsuchende wichtig und manchmal auch die passendere oder einzige Möglichkeit.  

Der Ausbau der professionellen und für die Ratsuchenden kostenfreien Wohnberatung und perspektivisch Wohnberatung als Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge ist bundesweit dringend erforderlich. Ziel ist ein flächendeckendes Netz professioneller Wohnberatungsstellen als Regelangebot für alle Menschen - im Quartier, in NRW und in ganz Deutschland.

Frau Tyll, vielen Dank für das Gespräch!

Zur Person:

Susanne Tyll ist selbständige Beraterin zu den Themen „Barrieren abbauen – Barrierefrei bauen, Quartiersgestaltung, Wohnen im Wandel“ sowie Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW (https://www.wohnberatungsstellen.de/). Seit Mitte der 90er Jahre bildet sie Wohnberater*innen aus und bietet Fortbildungen für Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft und Architekt*innen an. Weitere Informationen: https://www.susannetyll.de