Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Presse und Service

Presse und Service

In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Newsletter 2/2021

Handreichung Barrierefreie Wahlen, Umfrage zu Alternativtexten und Fristen zur digitalen Barrierefreiheit

12. Juli 2021

Liebe Leser*innen,

es ist nicht mehr lange hin bis zur Bundestagswahl, und auch auf kommunaler und regionaler Ebene stehen im Herbst Wahlen an. Die Bundesfachstelle möchte die Organisator*innen in den Wahllokalen vor Ort unterstützen und hat deshalb eine Handreichung mit Checklisten erstellt, die bei der Umsetzung von barrierefreien Wahlen helfen soll. Denn die Wahl und die Wahllokale sollten möglichst für alle zugänglich und nutzbar sein. - Ein anderer Bereich, bei dem häufig Fragen auftauchen, ist die Gestaltung von Alternativtexten. Zu diesem Thema gibt es jetzt Umfrageergebnisse, die zeigen, was Nutzer*innen sich wünschen! Zuletzt erinnern wir an eine schon abgelaufene Frist, die die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes betrifft.

Handreichung "Barrierefreie Wahlen"

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Damit die Wahllokale auch möglichst barrierefrei sind und alle Wahlberechtigten Zugang zur Wahl bekommen können, hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die Handreichung "Barrierefreie Wahlen" erstellt. Sie soll insbesondere den Verantwortlichen und Wahlhelfer*innen vor Ort als Unterstützung und Orientierung dienen, um möglichst allen Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, die Wahl im Wahllokal zu ermöglichen. Hierfür enthält sie auch praktische Checklisten. Zusätzlich stellen wir auf unserer Internetseite auch Piktogramme zum Download zur Verfügung, die zur Beschilderung der Wahllokale dienen.
Dazu Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:

Die Handreichung ist eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der 'Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen' des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) aus dem Jahr 2013. Wir sahen uns veranlasst, für die bevorstehenden Bundestagswahlen eine aktualisierte Informationsbroschüre zu erarbeiten, da sich die Rechtslage seither geändert hat und das BKB nicht mehr existiert. Ich freue mich, dass wir mit dieser Handreichung den Akteur*innen vor Ort eine praktische Hilfestellung zur Umsetzung von Barrierefreiheit geben.

Handreichung "Barrierefreie Wahlen" (PDF):
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/handreichung-wahlen

Piktogramme zum Download: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/piktogramme-wahl

Neues Schwerpunktthema "Barrierefreie Wahlen" (Übersichtsseite):
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/barrierefreie-wahlen

Umfrage zu Alternativtexten in Social Media

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist der Frage nachgegangen, wie Alternativtexte auf Facebook, Instagram und Twitter idealerweise zu gestalten sind. Befragt wurden blinde und sehbehinderte Menschen, 234 Personen nahmen an der Umfrage teil.
Ergebnis: Die meisten der Befragten (69 Prozent) sind der Meinung, dass jedes Bild auf Facebook/Instagram/Twitter eine Bildbeschreibung haben sollte. Bezüglich der Länge von Alternativtexten favorisieren 73 Prozent es, wenn im Alternativtext zuerst kurz die Kernaussage des Bildes genannt wird und dann gegebenenfalls noch weitere Details. Auch zu den Inhalten der Bildbeschreibungen werden Aussagen getroffen - so wurden verschiedene Kategorien abgefragt wie Personen, Infografiken oder Kunstwerke.
Da sich viele der Ergebnisse auch auf Alternativtexte von Bildern auf Websites oder in Dokumenten übertragen lassen, gibt diese Umfrage wichtige Hinweise für die Gestaltung von Alternativtexten allgemein.

DBSV: Ergebnisse der Umfrage des DBSV zu Alternativtexten in Sozialen Medien

Digitale Barrierefreiheit: Fristen aus BGG abgelaufen - letzter Stichtag 23. Juni 2021

Für öffentliche Stellen des Bundes sind am 23. Juni 2021 zwei Fristen abgelaufen, die im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) festgelegt sind: Seitdem müssen auch Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht haben (vgl. BGG §12b Absatz 3). Außerdem mussten elektronische Verwaltungsabläufe bis zu diesem Tag barrierefrei werden (vgl. BGG §12a Absatz 1). Somit gibt es jetzt für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit keine aufschiebende Frist mehr.

FAQ zur EU-Webseitenrichtlinie: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/faq-eu-richtlinie

Gesetze im Internet: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen - und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit