Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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In diesem Bereich finden Sie unseren Newsletter, unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungstermine, FAQ zur Barrierefreiheit und den Pressekontakt. Wir freuen uns auch über Lob und Kritik.

Text in Leichter Sprache:
Die Arbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
im Jahr 2017

Logo Leicht Lesen LL A2 | Bild: capito Berlin/die reha e.v.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt es seit dem Jahr 2016.
Hier lesen Sie in einem kurzen Bericht,
welche Aufgaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Jahr 2017 erledigt haben.
Die Ergebnisse dieser Arbeit sind für die Zukunft der Bundesfachstelle
Barrierefreiheit sehr wichtig.

Experten-Kreis hat mit der Arbeit angefangen

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird bei ihrer Arbeit
von einem Experten-Kreis beraten.
Die meisten Mitglieder im Experten-Kreis kommen von Organisationen,
die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Andere Mitglieder kommen vom Staat oder von Organisationen,
die sich gut mit Barrierefreiheit auskennen.

Die Zusammenarbeit mit dem Experten-Kreis
hat im Jahr 2017 angefangen.
In 2 Sitzungen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundesfachstelle über ihre Arbeit berichtet.
Und sie haben mit den Mitgliedern im Experten-Kreis
intensiv über verschiedene Themen
der Barrierefreiheit gesprochen.

Fachbereich Bau schreibt Beispiel-Bericht

Der Fachbereich Bau ist eine von 3 Abteilungen
bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Außerdem gibt es den Fachbereich Recht und
den Fachbereich Information und Kommunikation.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bau
sind Fachleute für barrierefreie Gebäude und Wohnungen.
Sie beraten Ämter, Behörden und Firmen,
wenn diese Gebäude und Wohnungen neu bauen
oder umbauen möchten.

Ämter und Behörden der Bundesregierung müssen bis zum Jahr 2021
einen Bericht schreiben über die Barrierefreiheit ihrer Gebäude.
Das steht in Paragraf 8 im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bau
schreiben gerade an einem Beispiel-Bericht.
Dieser Beispiel-Bericht soll bis zum Sommer 2018 fertig sein.
Dann kann er von Ämtern und Behörden als Vorlage benutzt werden,
wenn sie einen eigenen Bericht schreiben über die Barrierefreiheit
ihrer Gebäude.

Beratung bei Ausschreibungen

In Ausschreibungen vergeben Ämter und Behörden Aufträge an Firmen.
Zum Beispiel wenn ein Aufzug in ein Amts-Gebäude
eingebaut werden soll.
Oder wenn eine Firma beauftragt werden soll,
damit sie die Internet-Seite einer Behörde barrierefrei gestaltet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesfachstelle
beraten Ämter und Behörden dazu,
wie Ausschreibungen für Barrierefreiheit gemacht werden müssen.
Diese Beratungen hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
im Jahr 2017 schon regelmäßig angeboten.
Wichtige Beispiele sind Ausschreibungen zu den Themen
Leichte Sprache und Deutsche Gebärden-Sprache.
Und zum Thema barrierefreie PDF.
Das sind Dokumente,
die besonders blinde Personen am Computer
mit einem Vorlese-Programm gut nutzen können.

Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle

Mit der Änderung des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes
wurde ein neues Angebot für Menschen mit Behinderung geschaffen:
eine Schlichtungs-Stelle für Streit um das Thema Barrierefreiheit.
Das Büro der Schlichtungs-Stelle ist in Berlin
bei der Behinderten-Beauftragten des Bundes.

Wenn es Streit mit einer Behörde gibt um die Barrierefreiheit,
können sich Bürgerinnen oder Bürger mit einer Behinderung
bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Der Streit kann dann ohne Gerichts-Verfahren geschlichtet werden.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat in diesem Jahr
schon gut mit der Schlichtungs-Stelle zusammengearbeitet.
Zum Beispiel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundesfachstelle zu rechtlichen Fragen der Barrierefreiheit beraten.

Fachveranstaltung zum Thema barrierefreies Wohnen

Im Herbst 2017 hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
eine große Fachveranstaltung durchgeführt.
Dabei hat sie mit dem Bau-Ministerium und
dem Sozial-Ministerium der Bundesregierung zusammen gearbeitet.
Die Fachveranstaltung war ein großer Erfolg.
Sie hatte den Titel:
„Nachhaltig barriere-freien und barriere-reduzierten Wohnraum schaffen
in einer älter werdenden Gesellschaft“.
Das bedeutet:
Wie kann man Wohnungen bauen oder umbauen,
in denen es keine oder nur wenige Hindernisse gibt
für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen?
Und wie kann man alle Wohnungen so bauen,
dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
diese Wohnungen in Zukunft gut nutzen können?

Ein Ergebnis der Fachveranstaltung war:
Es müssen mehr Wohnungen in Deutschland gebaut werden,
in denen ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
gut leben können.
Es gibt heute schon viele verschiedene Maßnahmen,
mit denen das geschafft werden soll.
Aber diese Maßnahmen müssen in Zukunft
noch besser abgestimmt werden,
damit sie Erfolg haben.

Ausblick: 2018 wird digitale Barrierefreiheit noch wichtiger

Im Jahr 2018 müssen Bundesbehörden neue Regeln
für die Barrierefreiheit ihrer Internet-Seiten beachten.
Diese Regeln stehen in einer EU-Richtlinie,
die für ganz Europa gilt.
Und jetzt auch in Deutschland umgesetzt werden muss.
Hierzu haben wir einen weiteren Text in Leichter Sprache geschrieben.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesbehörden zu den neuen Regeln.
Und sie berät auch Firmen,
die Internet-Seiten für Bundesbehörden gestalten.
Das macht die Bundesfachstelle mit der Vortrags-Reihe
„Fristenheft EU-Richtlinie“.

Diese Vortrags-Reihe wird im Jahr 2018 weitergehen.

Vorfreude auf das nächste Jahr

Wir von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit freuen uns
auf das Jahr 2018.
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch
mit verschiedenen Fachleuten.
Und auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit
zum Thema Barrierefreiheit mit verschiedenen Einrichtungen.