Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

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Bundes-Teilhabe-Preis
Thema 2022: "WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß"

Die 3 Gewinner des Bundes-Teilhabe-Preises 2022 stehen fest.
Der Bundes-Minister Hubertus Heil hat die 3 Gewinner
auf einer Feier in Berlin bekannt gegeben.
Die drei Gewinner sehen Sie hier.
Hier können Sie ein Video über die 3 Gewinner ansehen.

Hier unten können Sie den Text mit allgemeinen Informationen zum Bundes-Teilhabe-Preis 2022
nochmals nachlesen.
Diesen Text haben wir im Sommer und Herbst 2022 zur Werbung für die Teilnahme benutzt.

Über den Bundes-Teilhabe-Preis

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS,
vergibt den Bundes-Teilhabe-Preis seit dem Jahr 2019.
Ausgezeichnet werden gute Praxis-Beispiele
und Vorbild-Projekte für einen inklusiven Sozialraum.

Inklusive Sozialräume sind Orte und Angebote,
die für alle Menschen offen und zugänglich sind.
Das bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderungen
können selbstbestimmt und gemeinsam teilhaben.

Das ist aber nicht alles,
denn zu einem inklusiven Sozialraum gehört noch mehr,
zum Beispiel:

  • Wertschätzung und Beteiligung aller Menschen,
    egal, welche Fähigkeiten sie haben
  • Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Zusammenarbeit
    von Menschen mit und ohne Behinderungen
  • Beratungs-Angebote und praktische Unterstützung
    für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • aktives Mitbestimmen von Menschen mit Behinderungen
    bei politischen Entscheidungen

Beim Bundes-Teilhabe-Preis arbeitet das BMAS
zusammen mit der Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit.
Machen Sie mit und zeigen Sie, dass Ihr Projekt
ein Vorbild für ganz Deutschland sein kann!

Thema 2022

Es muss in der Zukunft mehr barrierefreie Wohnung in Deutschland geben,
die auch bezahlbar sind.
Menschen mit Unterstützungs-, Assistenz- oder Pflege-Bedarf
sollen sich in diesen Wohnungen wohlfühlen.
Das findet die Bundes-Regierung sehr wichtig.
Deshalb ist das Thema für den Bundes-Teilhabe-Preis 2022:
„WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“.

Menschen mit Behinderungen
entscheiden in einer inklusiven Gesellschaft selbst,
wo und wie sie wohnen möchten.
Und die Wohnungen sollen gut zu den Bedürfnissen dieser Menschen passen.
Dazu gehört auch,
dass die Wohnungen veränderbar sind,
wenn sich die Bedürfnisse der Menschen verändern.

Zum Beispiel,

  • wenn sie im Alter zusätzliche Einschränkungen bekommen,
  • wenn sie pflegebedürftig werden
  • oder wenn sie Kinder bekommen.

Technische Hilfsmittel können dabei das selbstbestimmte Wohnen
von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Hier gibt es heute viele technische Hilfs-Mittel,
die auch in eine Wohnung eingebaut werden können.
So entsteht ein intelligentes Zuhause,
ein sogenanntes „Smart-Home“.
In einem Smart-Home kann man zum Beispiel mit der eigenen Stimme
das Licht an- und ausschalten.

Der Bundes-Teilhabe-Preis möchte Projekte auszeichnen,
in denen Pläne gemacht werden für eine gute Nachbarschaft
von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Das gilt für den Bau von neuen Wohnungen genauso,
wie für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen.
Dabei sollen Bau-Stoffe und Produktions-Methoden preiswert sein.
Damit die Mieten für die barrierefreien Wohnungen bezahlbar sind.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können Personen, Organisationen und Firmen
aus den Bereichen barrierefreies Wohnen und Bauen, zum Beispiel:

  • Architektur-Büros, Stadtplanungs-Büros und Ingenieur-Büros,
    die barrierefreie Wohnungen mit einem barrierefreien Umfeld
    planen, bauen und umbauen
  • Vereine und Interessen-Vertretungen,
    in denen sich Menschen mit und ohne Behinderungen
    für ein gemeinsames Wohnen und
    einen Austausch im Stadtteil einsetzen
  • Politiker*innen und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen,
    die sich für ein barrierefreies Wohnen einsetzen
    und für eine inklusive Nachbarschaft
  • Vereine und andere Organisationen,
    die Menschen mit Behinderungen beim Wohnen
    und bei ihren sozialen Kontakten unterstützen
  • Wohnungs-Besitzer*innen und Firmen, die Wohnungen
    an Menschen mit Behinderungen vermieten möchten
  • Wohnungs-Bau-Genossenschaften und Bau-Unternehmen,
    die barrierefreie Wohnungen bauen
  • Städte, Gemeinden und Regionen, die sich für barrierefreien Wohnraum
    für Menschen mit Behinderungen einsetzen

Was können Sie gewinnen?

Beim Bundes-Teilhabe-Preis gibt es diese 3 Geld-Preise:

1.  Preis = 10.000 Euro

2.  Preis = 5.000 Euro

3.  Preis = 2.500 Euro

Sie können die Auszeichnung auch für Ihre Werbung nutzen.
Außerdem kann Ihr Projekt ein Vorbild für ähnliche Projekte
in ganz Deutschland sein.
Wir veröffentlichen eine Liste mit den Namen
aller teilnehmenden Personen, Organisationen und Firmen.
Sie finden diese Liste nach der Preis-Verleihung
auf der Internet-Seite www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
im Abschnitt „Teilnehmende Projekte“.

So können sich alle Fachleute informieren
und miteinander in Kontakt kommen.

Wann und wo findet die Preis-Verleihung statt?

Die Preis-Verleihung findet in Berlin statt im April, Mai oder Juni 2023.
Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Das BMAS überreicht dann die Auszeichnungen und Geld-Preise.

Wie läuft die Preis-Auswahl ab?

Die Bewerbungen beim Bundes-Teilhabe-Preis
werden von einer Jury aus Fachleuten beurteilt.
Diese Jury entscheidet Anfang März 2023,
welche Projekte und Angebote die 3 Preise gewinnen.

Das BMAS und die Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit
dürfen bei dieser Entscheidung nicht mitbestimmen.
Und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vor Gericht
nicht gegen die Entscheidung der Jury klagen.

Die Jury bewertet jedes Projekt nach diesen Fragen:

  • Wie gut können Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen,
    wie sie wohnen und in welcher Nachbarschaft ihre Wohnung liegt?
  • Schafft das Projekt ein barrierefreies Wohnen,
    das gleichzeitig modern und sicher ist?
  • Sind die Wohnungen geeignet
    für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen?
  • Können diese Menschen ihre Wohnung langfristig nutzen,
    wenn sie zum Beispiel im Alter stärkere Einschränkungen haben?
  • Sind die geplanten oder gebauten Wohnungen bezahlbar
    für Menschen mit Behinderungen?
  • Wie gut passt das Projekt zu anderen Angeboten vor Ort,
    zum Beispiel Dienst-Leistungen zur Unterstützung und Versorgung?

Bei allen Fragen ist dieser Punkt besonders wichtig:
Gute Pläne sollen auch zu einer guten Wohn-Qualität
für Menschen mit Behinderungen führen.
Das funktioniert am besten,
wenn Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt werden
bei der Planung und Durchführung der Projekte.
Außerdem muss die gute Wohn-Qualität bezahlbar sein
und auf Dauer haltbar.

Kontakt für Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Dr. Petra Zadel-Sodtke
Telefon: 030 259 36 78 0
Telefax: 030 259 36 78 700
E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de

Der Bundes-Teilhabe-Preis wird unterstützt von: