Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Bundesteilhabepreis

Bundesteilhabepreis

Der Bundesteilhabepreis prämiert einmal im Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums aufzeigen und bundesweit als Vorbild dienen können.

Bewertungskriterien des Bundesteilhabepreises 2021

Hier finden Sie die Bewertungskriterien für den Bundesteilhabepreis 2021: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"

Die Bewertungskriterien berücksichtigen die teilhabeunterstützende Qualität und Quantität für Menschen mit Behinderungen in den verschiedensten Arbeits-, Wohn- und Lebenssituationen. Dies bezieht sich auf Dienstleistungen, Förderungen, Beratungen, Handreichungen, Mitwirkungen, Betreuung, Versorgung sowie Gesundheitspflege. Der Fokus liegt dabei auf der alltäglichen selbstbestimmten Lebensführung.

Hauptkriterien sind:

  • Ermöglichung und Aufrechterhaltung der unabhängigen Alltags- und Lebensführung von Menschen mit Behinderungen
  • Realisierung des Wunsch- und Wahlrechtes einschließlich der flexiblen, geschlechtsspezifischen Wahlmöglichkeiten und Widerrufungen durch Menschen mit Behinderungen
  • Ermöglichung und Aufrechterhaltung der vollen Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen
  • Ermöglichung und Aufrechterhaltung der persönlichen Mobilität
  • Regelmäßige Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen zur Qualitätssicherung des Angebots
  • Barrierefreie Kommunikationsformen
  • Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen
  • Einbettung in die allgemeinen wohnortnahen Dienstleistungen
  • Einbettung in eine lokale/regionale Gesamtstrategie
  • Gewährleistung der Qualität und Quantität der Angebote auch in Pandemiezeiten
  • Vorbildfunktion und Übertragbarkeit des Projekts