Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Bereich Fachwissen

Fachwissen

In diesem Bereich finden Sie unser gesammeltes Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit. Wir erläutern die einzelnen Themen, geben Praxishilfen und nennen die gesetzlichen Vorgaben.

Wohnungen

Das anerkannte Regelwerk für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen ist die DIN 18040-2. Die Außenanlagen von Wohngebäuden sind in der Norm nur geregelt, wenn sie der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Für die Barrierefreiheit weiterer Außenanlagen kann DIN 18040-3 angewandt werden.

DIN 18040-2 unterscheidet innerhalb von Wohnungen zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen“. Letztere sind in der Norm mit dem Buchstaben R gekennzeichnet. Zudem enthält DIN 18040-2 eine erläuternde Anmerkung im Anwendungsbereich, wonach sich die uneingeschränkte Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl auf die geometrischen Anforderungen bezieht, die sich aus den zugrunde gelegten Abmessungen von Standardrollstühlen (maximale Breite 70 cm, maximale Länge 120 cm) ergeben. Davon ausgehend kann angenommen werden, dass barrierefreie Wohnungen, die nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, grundsätzlich auch von Menschen mit Rollator oder kompaktem Rollstuhl genutzt werden.

DIN 18040-2 trägt auch den teils sehr individuellen Einschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner barrierefreier Wohnungen Rechnung, indem sie ausdrücklich darauf hinweist, dass für Wohnanlagen für spezielle Nutzergruppen und Wohnungen für spezielle Nutzer zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sein können.

Nach § 50 Absatz 1 Musterbauordnung (MBO) müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Die Musterbauordnung besitzt jedoch nur empfehlenden Charakter. Die konkreten Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Wohngebäuden und Wohnungen sind in den Bauordnungen der Länder und über die von den Ländern eingeführten Technischen Baubestimmungen festgelegt.

Die Bauordnungen der Länder legen außerdem die verpflichtende Anzahl barrierefrei nutzbarer sowie barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen pro Wohngebäude fest. Die einzelnen Regelungen der Länder unterscheiden sich dabei teils sehr deutlich.

Mangel an barrierefreiem Wohnraum

Der eklatante Mangel an barrierefreiem Wohnraum war in den letzten Jahren Thema verschiedener Studien und Stellungnahmen. Die wesentlichen Hintergründe und aktuellen Dokumente hierzu haben wir für Sie in einer eigenen Rubrik Barrierefreier Wohnraum zusammengestellt.

Die Förderbank KfW unterstützt die Reduzierung von Barrieren sowie den altersgerechten Umbau in bestehenden Immobilien mit Fördermitteln: KfW Fördermittel Barrierereduzierung.

Mögliche weitere Förderungen, auch über die KfW hinaus, finden Sie hier: Förderprogramme